Dokumente übersetzen
Urkunden übersetzen
Verträge übersetzen
Zeugnisse übersetzen
Eine beglaubigte Übersetzung wird für zahlreiche amtliche Zwecke im In- und Ausland sowohl im Geschäftsverkehr als auch auf privater Ebene benötigt. Beispiele dafür sind im Geschäftsverkehr: Unternehmensunterlagen wie Gesellschafterverträge, Geschäftsberichte, Handelsregisterauszüge, Dokumente zur Firmenübernahme, Kaufvertrag, Notarielle Urkunden. Beispiele für Übersetzungen persönlicher Dokumente sind: Ausweis, Reisepass, Personalausweis, Berufsausweis, Führerschein, Zeugnis, Geburtsurkunde,
Abstammungsurkunde, Taufurkunde, Heiratsurkunde, Eheurkunden, andere Personenstandsurkunden, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde,
Testament, Vertrag, Ehevertrag, Arbeitsvertrag, Kaufvertrag,
Notarielle Urkunde, Polizeiliches Führungszeugnis,
Leumundszeugnis, Meldebescheinigung, Aufenthaltserlaubnis,
Bewerbungsunterlagen, Dokumente für die Berufsanerkennung.
Wenn Sie ein Dokument bzw. eine Urkunde einer deutschen Behörde im Ausland verwenden möchten, z.B. für eine Firmengründung, für Kooperationsvorhaben oder für persönliche Zwecke, z.B. wenn Sie im Ausland arbeiten, heiraten, ein Kind adoptieren oder eine Immobilie erwerben wollen, benötigen Sie ebenfalls eine beglaubigte Übersetzung in die jeweilige Fremdsprache. Für die Anerkennung dieser beglaubigten Übersetzung im Ausland können seitens der ausländischen Behörde zusätzliche Anforderungen gestellt werden:
Apostille: Mit einer Apostille wird die Echtheit der Unterschrift des ermächtigten / öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers durch das jeweilige zuständige Landgericht bestätigt. Sie gilt für alle Länder, die dem Haager Abkommen von 1961 beigetreten sind.
Sie haben die Möglichkeit, die Apostille beim zuständigen Landgericht selbst einzuholen. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, können Sie sich gern an uns wenden. Wir unterstützen und beraten Sie fachkundig zum Vorgang und zu den anfallenden Gebühren und Servicekosten. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Einholung der Apostille in Ihrem Auftrag beim Landgericht.
Legalisation: Für alle anderen Länder, die dem Haager Abkommen nicht beigetreten sind, benötigen Sie eine „Legalisation“. Bei beglaubigten Übersetzungen wird durch die Legalisation die Echtheit der Unterschrift des ermächtigten / öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers bestätigt. Dafür ist eine Vorbeglaubigung erforderlich, die ebenfalls vom zuständigen Landgericht ausgestellt wird. Die beglaubigte Übersetzung zusammen mit der Vorbeglaubigung durch das zuständige Landgericht wird der Botschaft oder Auslandsvertretung des Landes, für die Sie das Dokument benötigen, zur Legalisation vorgelegt.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem professionellen Übersetzer angefertigt wurde, der die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt. Der Übersetzer legt in der Regel eine unterschriebene und datierte Beglaubigungserklärung vor, die seinen Namen, seine Kontaktdaten und seine Qualifikationen als Übersetzer enthält.
Beglaubigte Übersetzungen werden häufig von Behörden, Gerichten und anderen juristischen Personen verlangt, um sicherzustellen, dass das übersetzte Dokument korrekt und zuverlässig ist. In einigen Fällen kann die Nichtvorlage einer beglaubigten Übersetzung zur Ablehnung Ihres Antrags oder Ihrer Urkunde führen.
In Deutschland dürfen nur Übersetzer, die von den jeweiligen Landgerichten öffentlich beeidigt / vereidigt / ermächtigt oder anerkannt sind, beglaubigte Übersetzungen ausführen. Voraussetzung für die Beeidigung eines Übersetzers ist eine entsprechende Ausbildung und Qualifizierung, um auch die notwendige Qualität zu gewährleisten. Unser Übersetzungsbüro verfügt selbstverständlich über diese Befähigung.
Mit einer beglaubigten Übersetzung bescheinigt ein ermächtigter Übersetzer mit seinem Stempel und seiner Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung mit dem Originaldokument / Ausgangsdokument.
Auch bei diesem Vorgang unterstützen und beraten wir Sie gern. Auf Wunsch übernehmen wir auch diese Behördengänge für Sie.
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass manche Staaten nach der Vorbeglaubigung noch eine zusätzliche Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt verlangen. Nähere Auskünfte erhalten sie beim Bundesverwaltungsamt.
Am besten, Sie übersenden uns das zu übersetzende als PDF-Dokument auf elektronischem Weg und nennen Ihre Terminvorstellung.
Wenn Sie Ihre Dokumente übersetzen lassen möchten, schicken Sie sie am besten elektronisch als PDF-Dokument und geben Sie dabei die gewünschte Sprachkombination und den gewünschten Termin an.
Sie erhalten von uns ebenfalls per E-Mail ein Kostenangebot unter Berücksichtigung Ihres Terminwunsches. Wenn Sie mit unserem Vorschlag einverstanden sind, bestätigen Sie unser Angebot schriftlich per E-Mail unter Angabe Ihrer genauen Anschrift sowie einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Sie erhalten dann von uns eine Rechnung für diese Übersetzungsleistung. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen die Unterlagen sowohl als PDF-Datei auf elektronischen Weg als auch postalisch zu. Nach Vereinbarung können Sie die Übersetzung auch gern bei uns abholen und bezahlen.
Bitte beachten Sie bei Verwendung der beglaubigten Übersetzung im Ausland, dass Sie möglicherweise eine Apostille, Überbeglaubigung oder Legalisation benötigen. Für nähere Auskünfte dazu können Sie sich gern an uns wenden.
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